Teure Hilfe unter Freunden
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(djd). Ein Umzug ist mit viel Arbeit verbunden - und meist auch mit hohen Kosten. Klar, dass Freunde da gern ihre Hilfe anbieten und beim Möbeltragen mit anpacken. Doch wenn der neue LCD-Fernseher beim Transport die Treppe hinunterfällt, ist das nicht nur ärgerlich. Oft gibt es im Nachhinein Streit.
Freundschaftsdienst mit Nebenwirkungen
Die private
Haftpflichtversicherung kommt dafür auf, wenn der Versicherte einem Dritten einen Schaden zufügt und ein Verschulden vorliegt. Bei Gefälligkeitshandlungen ist eine Haftung in vielen Fällen aber rechtlich zweifelhaft. Erweist der Versicherte zum Beispiel bei Umzug oder Renovierung einen Verwandtschafts- oder Freundschaftsdienst, so muss er den Schaden häufig gar nicht ersetzen. Deshalb muss auch die Haftpflichtversicherung für solche Schäden nicht aufkommen.
Dominic Dackweiler von der AXA Versicherung weiß, dass dies gerade unter Freunden oder innerhalb der Familie für schlechte Stimmung sorgen kann: "Natürlich fühlt man sich trotzdem schuldig, weil man etwas beschädigt hat", erklärt der Experte für Haftpflichtversicherungen. "In ihrer Not entschließen sich dann viele, den Schaden einfach selbst zu bezahlen, obwohl er doch eigentlich durch eine Haftpflichtversicherung geschützt ist."
Gefälligkeitsschäden inklusive
Der Versicherer hat sich deshalb entschlossen, Gefälligkeitsschäden bis zur vollen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zu übernehmen. Wer einen BOXplus-Vertrag abschließt, kann sich im Schadenfall also darauf verlassen, dass seine Versicherung auch in solchen Fällen einspringt, wenn etwas passiert. Dominic Dackweiler: "Auch wenn wir großzügig regulieren, vorsichtig sollte man natürlich trotzdem sein: Schon allein deshalb, weil die Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert ersetzt und nicht etwa den Neuwert wie die Hausratversicherung."
Unter www.axa.de gibt es mehr Informationen.
Umzug: Hausratpolice gilt vorübergehend für beide Wohnungen
Ein Wohnungswechsel kann sich unter Umständen eine ganze Weile hinziehen, oft ist man vorübergehend Eigentümer oder Mieter zweier Unterkünfte. Eine Hausratpolice gilt während des Umzugs gleichzeitig für beide Wohnungen. Dominic Dackweiler von der AXA Versicherung: "Einen Wohnungswechsel sollte man dem Versicherer noch vor Beginn des Umzugs mitteilen. Spätestens zwei Monate nach Beginn des Umzugs ist dann nur noch das neue Zuhause durch die Hausratpolice geschützt. Einzige Bedingung ist, dass der neue Wohnsitz in Deutschland liegt."