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Schadensfälle durch Leitungswasser können gravierende Folgen haben

Land unter in der Küche

Die Folgen eines Wasserschadens können gravierend sein. Im Extremfall sind ganze Häuser oder Wohnungen langfristig unbewohnbar.
Foto: djd/HDI Gerling
(djd). Überschwemmungen, Hochwasser, ganze Landstriche, die unter Wasser stehen: Spektakuläre Schäden durch Wasser waren auch in diesem Winter wieder zu verzeichnen. Unterm Strich machen solche medienwirksamen Ereignisse jedoch nur einen kleinen Teil der Schäden aus, die durch Wasser verursacht werden. Sehr viel häufiger sind Schadensfälle durch Leitungswasser. Sie können sich für den betroffenen Haushalt durchaus in Höhen bewegen, die mit einem ausgewachsenen Hochwasserschaden vergleichbar sind. "Häufig sind die Schäden vermeidbar oder zumindest vom Umfang her begrenzbar, wenn die richtigen Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden", betont Frank Manekeller, Leiter Firmen und Privat Schaden beim Versicherer HDI-Gerling.

Leitungsschäden durch Verschleiß

Nur schwer vorherzusehen sind Schäden, die durch Verschleiß an in der Wand verlegten Wasserrohren entstehen. Oft halten die Leitungen jahrzehntelang dicht, in anderen Fällen können schon nach deutlich kürzerer Zeit Schäden auftreten, abhängig etwa von der Qualität des verwendeten Materials oder der Güte der Bauausführung. Erhöhtes Augenmerk sollte man auf seine Leitungen verwenden, wenn etwa in benachbarten Häusern oder Wohnungen, die zeitgleich errichtet wurden, bereits derartige Schäden aufgetreten sind. "Besonders perfide vor allem bei kleinen Lecks ist, dass sie häufig erst nach einiger Zeit bemerkt werden", erklärt Schadensfachmann Manekeller. "In dieser Zeit hat das Wasser Gelegenheit, ganze Wände oder Böden zu durchfeuchten - mit entsprechend hohem Renovierungsaufwand." Um die undichte Stelle zu finden, muss die Leitung oft ein ganzes Stück freigelegt werden. Und nach der Reparatur der Leitung müssen die betroffenen Räume fachmännisch getrocknet werden. Einzelne Räume oder sogar ganze Wohnungen können so für längere Zeit unbewohnbar sein.

Frost als Risiko für Wasserleitungen

Im Winter kommt ein weiteres Risiko für Wasserleitungen hinzu: der Frost. Vor allem bei längeren Kälteperioden besteht für Wasserleitungen in ungeheizten Räumen, in Nebengebäuden oder im Garten die Gefahr, dass sie einfrieren. Da sich das Wasser im gefrorenen Zustand ausdehnt, können die Leitungen platzen. Sobald dann Tauwetter einsetzt oder ein Raum geheizt wird, offenbart sich der Schaden. Was viele nicht wissen: Die Frostschutz-Stellung der meisten Heizungsthermostate bietet keine Gewähr dafür, dass die Wasserleitungen nicht einfrieren. Sie sorgen lediglich dafür, dass die Heizung funktionsfähig bleibt. Der Raum selbst oder Wasserleitungen, vor allem solche, die in Außenwänden verlegt sind, werden dadurch nicht überwacht. "Die Heizung sollte bei Frostperioden in jedem Zimmer immer den Außentemperaturen angemessen - mindestens auf Stufe 1 - aufgedreht werden, um sicherzugehen", rät Frank Manekeller. Und ein geplatztes Wasserrohr ist mit Sicherheit teurer als die zusätzlich anfallenden Heizkosten.

Nicht mehr ohne "AquaStop"

Als Schadensursache fast schon klassisch ist das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Geschirrspüler oder Waschmaschine, während man nur mal kurz zum Einkaufen außer Haus ist. Was bei der Waschmaschine im mit Bodenabfluss versehenen Waschkeller eine Unannehmlichkeit bedeutet und zumindest eine Reparatur der Maschine zur Folge hat, kann beim Geschirrspüler in der Küche eines Mehrfamilienhauses nicht nur erhebliche Schäden an der Einrichtung und am Gebäude zur Folge haben, sondern auch darunterliegende Wohnungen in Mitleidenschaft ziehen. Zentrale Bedeutung haben deshalb sogenannte "AquaStop"-Einrichtungen, die zum Beispiel bei einem geplatzten Zuleitungsschlauch von Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine verhindern, dass weiterhin Wasser ungehindert nachläuft. Dabei handelt es sich um in die Schlauchkupplung integrierte Absperrventile, die je nach Bauweise mechanisch oder elektronisch ausgelöst werden. Ohne "AquaStop" sollte zumindest in Wohnungen kein entsprechendes Gerät mehr betrieben werden, zumal auch ältere Maschinen sich in der Regel preiswert mit einem entsprechenden Zuleitungsschlauch nachrüsten lassen. Manchmal findet sich die Verpflichtung zur ausschließlichen Nutzung solcher Geräte sogar im Mietvertrag.

Erste Hilfe nach der Überschwemmung

"Es klingt banal - aber jeder sollte sich beizeiten bewusst machen, wie er bei einem Wasserschaden schnellstmöglich die Wasser- und Stromversorgung in seinem Haus oder seiner Wohnung vollständig unterbricht", sagt Frank Manekeller. Als nächstes gilt es, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen und gefährdetes Inventar zu sichern. Bei kleineren Mengen sollte man sofort darangehen, so viel Wasser wie möglich aufzunehmen und so das Versickern des Wassers im Boden und in Wänden zu verhindern. Bei größeren Mengen ist die Feuerwehr gefordert, die das Wasser abpumpen kann.

Unverzüglich sollte dann der Versicherer benachrichtigt werden. Bei Mietwohnungen ist zusätzlich der Vermieter zu informieren. Dieser setzt sich gegebenenfalls mit dem Gebäudeversicherer in Verbindung. "Der Versicherer hat selbst natürlich großes Interesse daran, den Schaden möglichst gering zu halten", sagt Frank Manekeller. Er leitet die notwendigen Schritte ein und kann oft auch Fachbetriebe nennen, die mit den in einem solchen Fall anstehenden Reparatur- und Folgearbeiten vertraut sind. Wichtig ist auch die genaue Dokumentation der Schäden, am besten per Foto. Sie hilft bei der Schadensregulierung und lässt etwaige Zweifel über den Schadensumfang erst gar nicht aufkommen.

Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

"Wichtig ist es natürlich zu wissen, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt, auch um vielleicht Nachbarn zu beruhigen, bei denen das Wasser durch die Decke gekommen ist", weiß Manekeller. Für die Schäden am eigenen Inventar wie Möbeln, Elektrogeräten oder Teppichen steht die Hausratversicherung ein, Schäden am eigenen Haus oder an der im Eigentum befindlichen Wohnung und für fest verbaute Sachen wie Einbauküche oder Teppichboden trägt die Wohngebäudeversicherung. Schäden an der Mietwohnung zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Vermieters und Schäden beim Nachbarn übernimmt dessen Hausratversicherung oder die private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers jeweils im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsumfangs.

Unterversicherung vermeiden

Vor allem bei älteren Hausratpolicen besteht allerdings häufig die Gefahr der Unterversicherung. Oft vor vielen Jahren abgeschlossen, spiegelt die Police den Wert des Hausrats, wie er zum Abschluss der Versicherung bestand. Ein im Laufe der Zeit gewachsener Wert des Hausrats zum Beispiel durch hochwertigeres Mobiliar oder neue technische Geräte ist damit oft nicht mehr vollständig versichert. In einem Schadensfall wird festgestellt, welcher Anteil des Hausrats beschädigt wurde, und der Versicherte erhält diesen Anteil ersetzt - gemessen am teilweise vor Jahren oder sogar Jahrzehnten versicherten Wert. "Neuere Policen enthalten meist einen Unterversicherungsschutz, so dass es für den Geschädigten nicht im Schadensfall zu einem bösen Erwachen kommt", erklärt HDI-Gerling Fachmann Manekeller. Ältere Policen oder Policen ohne Unterversicherungsschutz sollten aber regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob die Versicherungssumme noch zeitgemäß ist.

Wenn das Aquarium ausläuft

Nicht nur Geschirrspüler oder Waschmaschine sind mögliche Quellen von Wasserschäden. Auch ein ausgelaufenes Aquarium oder ein defektes Wasserbett können erheblichen Schaden verursachen. "In Sachen Versicherungsschutz gilt es zu prüfen, ob ein derartiges Malheur durch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung gedeckt ist", rät Frank Manekeller vom Versicherer HDI-Gerling. So schließen vor allem ältere Tarife Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten oft nicht automatisch ein. Bei der Anschaffung sollte man deshalb seinen Versicherungsschutz prüfen und bei Bedarf ergänzen.

 

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