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Baumängel vermeiden: Mit kompetenter Beratung sicher in die eigenen vier Wände

Hausbau mit Tücken

Die Begleitung durch einen unabhängigen Bauherrenberater gibt Sicherheit auf dem Weg in die eigenen vier Wände.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
(djd). Baumängel stellen für private Bauherren eines der größten Risiken bei der Errichtung ihres Hauses dar. Untersuchungen des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) zufolge entstehen durchschnittlich rund zwölf Mängel während eines Bauvorhabens. Offensichtliche Schäden und Abweichungen von den vereinbarten Leistungen bemerkt der Bauherr vielleicht noch selbst. Schwieriger wird es bei verborgenen Mängeln, die oft nur ein Sachverständiger im Rahmen einer unabhängigen Baubegleitung rechtzeitig feststellen kann.

Alle Mängel lückenlos dokumentieren

Treten Mängel auf, sind sie zunächst durch die Mängeldokumentation eines Sachverständigen oder durch Fotos des Bauherrn zu erfassen. Danach muss der Bauunternehmer die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung erhalten. Dazu werden die Mängel dem Unternehmer schriftlich mit einer Fristsetzung und genauem Datum angezeigt. Rainer Huhle, Geschäftsführer des BSB: "Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat der Bauherr das Recht, von seiner nächsten Abschlagszahlung den doppelten Betrag der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zurückzuhalten. Wenn bis zu dem gesetzten Termin nichts passiert ist, kann der Bauherr von einem anderen Unternehmen nachbessern lassen - die Dokumentation des Mangels muss dann aber lückenlos sein, da er nach der Beseitigung sonst nicht mehr nachweisbar ist."

Sachverständige Baubegleitung verhindert Ärger

Eine Minderung der Vergütungssumme oder Schadenersatzforderungen beispielsweise wegen zusätzlicher Miet- oder Zinszahlungen durch eine verspätete Baufertigstellung sind andere Optionen, wie der Bauherr zu seinem Recht kommen kann. Ein Vertragsrücktritt kommt bei großen Unstimmigkeiten ebenfalls in Frage - er sollte aber nach den Worten von Rainer Huhle immer nur die ultima ratio sein, denn ein Rücktritt ist juristisch kompliziert und ohne Baufachanwalt riskant. Besser ist es in jedem Fall, frühzeitig mit sachverständiger Begleitung nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Ein Ratgeberblatt mit Tipps zum Verhalten bei Baumängeln sowie Adressen der Bauherrenberater des BSB gibt es unter www.bsb-ev.de.

Bauabnahme mit Tücken

Mit der Bauabnahme akzeptiert der Bauherr das neue Haus als weitgehend mängelfrei, nachträgliche Beanstandungen sind dann deutlich schwieriger durchzusetzen. Empfehlenswert ist daher die Begleitung eines unabhängigen Bauherrenberaters, der die Mängelfreiheit fachlich beurteilt. Aber Vorsicht: Neben der förmlichen Abnahme mit Objektbegehung und Abnahmeprotokoll kann auch ein sogenanntes schlüssiges Verhalten als Bauabnahme gewertet werden. Dazu gehört etwa, wenn man das Haus bezieht, ohne schriftlich festzuhalten, dass eine mängelfreie Abnahme ausdrücklich nicht erfolgt ist.

 

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